Allianz Altersvorsorgedepot · ab Januar 2027

Für die Rente investieren.
Der Staat legt bis zu 540 € im Jahr drauf.

Ab 1. Januar 2027 kommt die neue geförderte Altersvorsorge – die Weiterentwicklung der Riester-Rente. Du sparst mit Fonds und ETFs, der Staat zahlt Zulagen direkt in deinen Vertrag. Wir rechnen mit dir aus, was bei dir ankommt.

  • Bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind – jedes Jahr
  • Breite Auswahl qualitätsgeprüfter Fonds und ETFs
  • Wahlweise ohne Garantie oder mit 80 % Garantie zum Rentenbeginn
  • Persönlicher Ansprechpartner – kein Callcenter

Abschluss ab 1. Januar 2027 – beraten lassen kannst du dich schon jetzt.

Rechenbeispiel · 150 € im Monat, ein Kind
  • Dein Beitrag im Jahr1.800 €
  • + Grundzulage540 €
  • + Kinderzulage300 €

Jedes Jahr in deinem Vertrag2.640 €

840 € davon zahlt der Staat – fast die Hälfte deines eigenen Beitrags obendrauf.

Was sich 2027 ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz ersetzt die Riester-Förderung für neue Verträge. Die Zulagenarten und Steuervorteile bleiben – die Regeln werden einfacher und die Förderung fällt oft höher aus.

  • Fonds und ETFs statt Garantiezwang

    Die Pflicht zur 100-%-Beitragsgarantie fällt weg. Dein Geld kann voll an den Kapitalmärkten arbeiten – oder du wählst bewusst eine 80-%-Garantie.

  • Förderung, die du nachrechnen kannst

    Die Zulage hängt nur noch von deinem Beitrag ab, nicht mehr von deinem Einkommen. Keine 4-%-Regel, keine Kürzung, weil das Gehalt gestiegen ist.

  • Auch für Selbstständige

    Neu förderberechtigt sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke – also zum Beispiel Handwerker, Ärztinnen oder Architekten.

  • Flexibler im Alter

    Neben der lebenslangen Rente gibt es einen Auszahlungsplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du dir zum Rentenbeginn auf einmal auszahlen lassen.

So viel legt der Staat drauf

Die Zulagen werden direkt in deinen Vertrag eingezahlt. Gefördert werden Eigenbeiträge von 120 € bis 1.800 € im Jahr.

Zulage Höchstens pro Jahr
Grundzulage, Stufe 1: 50 Cent für jeden Euro bis 360 € Eigenbeitrag180 €
Grundzulage, Stufe 2: 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 €360 €
Kinderzulage: 1 € für jeden Euro bis 300 € – je Kind mit Kindergeld300 € je Kind
Berufseinsteiger-Bonus: bei Abschluss vor dem 25. Geburtstageinmalig 200 €
Steuervorteil: Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, ob mehr drin istindividuell

Kleine Beiträge, große Wirkung

25 € im Monat, zwei Kinder: 300 € Eigenbeitrag im Jahr bringen 150 € Grundzulage und 600 € Kinderzulage. Der Staat zahlt also 750 € – zweieinhalbmal so viel wie du selbst.

Mindestbeitrag 120 € im Jahr (10 € im Monat), sonst gibt es für dieses Jahr keine Förderung. Die Kinderzulage erhält ein Elternteil, solange Kindergeld gezahlt wird. Die Zulagen eines Jahres kommen im Folgejahr in den Vertrag, in der Regel bis zum zweiten Quartal. Quelle: allianz.de, Stand 20.10.2026, und Altersvorsorgereformgesetz.

Förderrechner: Was kommt bei dir an?

Drei Angaben genügen. Der Rechner läuft komplett in deinem Browser – nichts wird gespeichert oder übertragen.

50 €

10 € bis 150 € im Monat – das sind 120 € bis 1.800 € im Jahr

Weitere Annahmen
Angenommene Wertentwicklung pro Jahr, nach Kosten

Reine Annahme für das Rechenbeispiel. Fonds schwanken, auch Verluste sind möglich.

Deine Zulagen pro Jahr

–

Dein Eigenbeitrag im Jahr
–
Grundzulage
–
Monatlich fließen in deinen Vertrag
–

Bis zum Rentenbeginn mit 67 · –

Deine Beiträge insgesamt
–
Zulagen insgesamt
–
Mögliches Kapital bei 4 % pro Jahr
–
Mit InvestFlex80 garantiert mindestens
–
Ergebnis mit uns besprechen

Öffnet eine E-Mail an uns – deine Rechnung steht schon drin.

Vereinfachte Beispielrechnung nach den Förderregeln ab 2027, ohne Gewähr. Annahmen: gleichbleibender Beitrag, Zulagen fließen jeweils im Folgejahr in den Vertrag, die Wertentwicklung ist eine frei gewählte Annahme nach Kosten und keine Prognose. Der Steuervorteil ist grob geschätzt (Sonderausgabenabzug von Beitrag und Zulagen abzüglich der Zulagen, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer); das Finanzamt rechnet ihn bei der Steuererklärung genau aus. Die 80-%-Garantie des AltersvorsorgeVertrags InvestFlex80 bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn. Beim AltersvorsorgeDepot InvestFlex gibt es keine Garantie. Rentenhöhe und Kosten erfährst du in deinem persönlichen Angebot.

Zwei Wege, eine Förderung

Beide Lösungen bekommen dieselben Zulagen und Steuervorteile. Der Unterschied liegt darin, wie viel Sicherheit du einbauen willst.

Renditechancen der Kapitalmärkte

AltersvorsorgeDepot InvestFlex

0 % Garantie

  • Volle Kapitalmarktorientierung, eigene Anlagestrategie
  • Bis zu 10 Fonds oder ETFs gleichzeitig aus dem Allianz TopFonds-Universum
  • Fondswechsel und Rebalancing jederzeit, kostenlos neu ausrichten
  • Optionales Ablaufmanagement vor Rentenbeginn

Passt, wenn du lange Zeit bis zur Rente hast und Schwankungen aushalten kannst.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von AltersvorsorgeDepot InvestFlex und AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80
Merkmal Depot InvestFlex Mit SicherheitsnetzVertrag InvestFlex80
Garantie zum Rentenbeginnkeine
KapitalanlageFonds und ETFs
Beitrag120 € bis 1.800 € im Jahr, laufend; Dynamik und Zuzahlungen bis zum Höchstbeitrag möglich
Rentenbeginnzwischen 65 und 70, später aufschiebbar bis 75
Auszahlunglebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 – dazu bis zu 30 % auf einmal
Verwaltungonline im Portal „Meine Allianz“, Fonds vergleichen und Factsheets einsehen
Welche Lösung passt zu mir?

Beide Lösungen gibt es nur über die persönliche Beratung, nicht online.

Vom Sparen zur Rente

Das Geld ist fürs Alter gedacht. Dafür bleibt es während der ganzen Laufzeit steuerfrei im Vertrag.

  1. Ansparen

    Monatlich oder jährlich einzahlen, Zulagen kommen jedes Jahr dazu. Keine Abgeltungsteuer auf Erträge, Kursgewinne oder Dividenden.

  2. Rentenbeginn zwischen 65 und 70

    Bis zu 30 % des Kapitals kannst du dir auf einmal auszahlen lassen, ohne die Förderung zu verlieren. Musst du aber nicht.

  3. Rente oder Auszahlungsplan

    Eine lebenslang garantierte Rente – egal, wie alt du wirst. Oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet.

Besteuert wird erst die Auszahlung, mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter – meist niedriger als im Berufsleben. Bist du im Alter Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, fallen auf die Auszahlungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Quelle: allianz.de, Stand 20.10.2026.

Du hast schon einen Riester-Vertrag?

Dann musst du nichts überstürzen. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden weiter wie bisher gefördert.

  • Kein Handlungsdruck – und keine Frist für einen Wechsel
  • Ab 2027 kannst du deinen Vertrag auf die neue Förderung umstellen
  • Kündige 2026 nichts vorschnell: Das kostet Zulagen und Steuervorteile
Ansprechpartner der Allianz Vertretung Dr. Theobald

Hallo, wir sind dein Allianz-Team

Wir sind die Allianz Vertretung Dr. Theobald. Seit Juni 2026 führt Sebastian Rein die Agentur, gemeinsam mit Senior-Partner Dr. Eberhard Theobald und einem Team von sechs Leuten. Wir beraten Familien zur Vorsorge – persönlich, per Telefon oder E-Mail, egal wo du wohnst.

Die Reform bringt viele neue Möglichkeiten und ein paar Fallstricke. Wir nehmen uns Zeit, rechnen mit deinen Zahlen und sagen dir ehrlich, ob und welche Lösung sich für dich lohnt.

  • –Google-Bewertung
  • –Google-Rezensionen
  • –Menschen im Team

Öffnungszeiten: Mo–Do 8:00–17:30 Uhr · Fr 8:00–15:00 Uhr · sowie nach Vereinbarung

Beratung per E-Mail anfragen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

5,0 von 5 Sternen aus 40 Google-Rezensionen. Alle Bewertungen ansehen

  • ★★★★★

    „Ich bin mit der Beratung bei der Allianz durch Sebastian Rein sehr zufrieden."

    Vladimir B. · Google-Rezension

  • ★★★★★

    „Sehr kompetente und freundliche Beratung. Absolut empfehlenswert."

    Lara H. · Google-Rezension

  • ★★★★★

    „Sehr kompetente und nette Beratung durch Herrn Rein. Ich hab mich von Anfang an sehr wohlgefühlt und alle Fragen wurden mir verständnisvoll beantwortet."

    Timo H. · Google-Rezension

Häufige Fragen

Ab wann kann ich abschließen?

Ab dem 1. Januar 2027, dann tritt die Reform in Kraft. Beraten lassen kannst du dich schon jetzt – wir merken dich vor und melden uns zum Start.

Wer bekommt die Förderung?

Alle, die heute schon Riester-berechtigt sind – etwa rentenversicherungspflichtige Angestellte und Azubis, Beamtinnen und Beamte, Eltern in der Kindererziehungszeit und pflegende Angehörige. Neu dazu kommen Selbstständige und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können über dich mitgefördert werden, wenn sie selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Nicht förderberechtigt sind zum Beispiel Bezieher einer Altersvollrente.

Mit oder ohne Garantie – was passt zu mir?

Ohne Garantie arbeitet dein Geld voll an den Kapitalmärkten – mit mehr Chancen, aber auch Schwankungen. Mit dem AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80 stehen dir zum Rentenbeginn mindestens 80 % deiner Beiträge und Zulagen sicher zur Verfügung. Wie viel Zeit du bis zur Rente hast und wie du mit Schwankungen umgehst, entscheidet mit. Das klären wir im Gespräch.

Komme ich vor der Rente an mein Geld?

Grundsätzlich nicht – das Geld ist für das Alter bestimmt, dafür gibt es die Förderung. Die Auszahlung beginnt zwischen 65 und 70. Dann kannst du dir bis zu 30 % auf einmal auszahlen lassen, den Rest als Rente oder Auszahlungsplan. Wer früher kündigt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Was passiert im Todesfall?

Vor Rentenbeginn ist das Kapital vererbbar. Die Förderung müssen die Erben grundsätzlich zurückzahlen – außer das Kapital wird auf einen geförderten Vertrag des Ehepartners übertragen. Bei der lebenslangen Rente kannst du eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren, beim Auszahlungsplan wird das restliche Kapital vererbt.

Kann ich mehr als 1.800 € im Jahr einzahlen oder zwei Verträge haben?

Bei der Allianz liegt der Höchstbeitrag bei 1.800 € im Jahr – genau die Grenze, bis zu der die Förderung reicht. Das Gesetz erlaubt zwei geförderte Verträge, die Förderung gibt es aber trotzdem nur einmal pro Person. Wer darüber hinaus sparen will, fährt mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge meist flexibler.

Wie wird das Ganze besteuert?

In der Ansparphase kannst du Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzen; ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung. Erträge bleiben während der Laufzeit steuerfrei. Erst die Auszahlungen im Alter werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was kostet das?

Die Kosten hängen davon ab, welche Lösung und welche Fonds du wählst. Wir legen sie dir im persönlichen Angebot vollständig offen, bevor du dich entscheidest. Fondswechsel innerhalb des Vertrags sind kostenlos.

Was passiert mit meinen Eingaben im Rechner?

Nichts. Der Förderrechner rechnet ausschließlich in deinem Browser, es wird nichts gespeichert oder an uns übertragen. Erst wenn du selbst auf „Ergebnis mit uns besprechen“ klickst, öffnet sich eine E-Mail mit deinen Zahlen – abschicken entscheidest du. Details in der Datenschutzerklärung.

Jedes Jahr ohne Vertrag ist ein Jahr ohne Zulage

Lass uns jetzt in Ruhe sprechen – dann bist du am 1. Januar 2027 startklar. Unverbindlich und kostenlos.

Beratung per E-Mail anfragen

Lieber telefonisch? 069 8500310 · Oder Produktdetails bei der Allianz ansehen →