Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Der Staat zahlt mit.
Jeden Monat, ein Leben lang.
Pflege-Bahr ist die einzige Pflegezusatzversicherung, die der Staat fördert: 5 € im Monat, 60 € im Jahr. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Ablehnung, unabhängig von deinem Einkommen.
- Keine Gesundheitsfragen – niemand wird abgelehnt
- Keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse
- Ab 18 Jahren, ohne Höchstaufnahmealter
- Leistung schon ab Pflegegrad 1, frei verwendbar
Pflege-Bahr ist nicht online abschließbar – wir machen dir ein Angebot. Unverbindlich.
So setzt sich der Beitrag zusammen
Beispiel: 35 Jahre, Tagessatz 20 € – das sind 600 € im Monat ab Pflegegrad 5.
Gesamtbeitrag 21,14 € im Monat – davon zahlst du 16,14 €.
Die Zulage beträgt 5 € monatlich und damit 60 € im Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 10 € im Monat. Beitragsbeispiel und Förderhöhe laut allianz.de, Stand 11.09.2026.
Der Einstieg – nicht die Vollversorgung
Pflege-Bahr zahlt im höchsten Pflegegrad mindestens 600 € im Monat. Im Pflegeheim bleiben nach Abzug der gesetzlichen Leistung im Schnitt rund 3.155 € selbst zu tragen. Die Förderung schließt die Lücke also nicht – sie macht Vorsorge dort möglich, wo eine normale Pflegezusatzversicherung scheitert: bei Vorerkrankungen, bei knappem Budget, bei höherem Alter.
Wer gesund ist und mehr absichern will, fährt mit einem Pflegetagegeld ohne Förderung meist besser. Wer aufgrund seiner Gesundheit sonst keine Police bekommt, für den ist Pflege-Bahr oft die einzige Möglichkeit. Was in deinem Fall sinnvoll ist, sagen wir dir ehrlich – auch wenn die Antwort „lieber etwas anderes" lautet.
Was Pflege-Bahr auszeichnet
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60 € Zulage im Jahr
5 € monatlich vom Staat – unabhängig von Einkommen, Beruf und Familienstand. Ab einem Eigenbeitrag von 10 € im Monat.
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Keine Gesundheitsfragen
Kein Fragebogen, keine Arztberichte. Auch mit Vorerkrankungen wirst du angenommen.
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Annahme garantiert
Keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse. Bedingung: Es darf noch kein Pflegegrad festgestellt oder beantragt sein.
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Schon ab Pflegegrad 1
Die Auszahlung beginnt nicht erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit, sondern bereits im ersten Pflegegrad.
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Ohne Höchstaufnahmealter
Abschluss ab 18 Jahren – nach oben gibt es keine Altersgrenze.
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Geld zur freien Verfügung
Die Auszahlung ist nicht zweckgebunden. Ob Pflegedienst, Umbau oder Entlastung für Angehörige – du entscheidest.
Was in welchem Pflegegrad ausgezahlt wird
Anteil des vereinbarten Tagegeldes. In Klammern das Beispiel bei 20 € Tagessatz.
| Pflegegrad | Anteil | Monatlich bei 20 € Tagessatz |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 10 % | 60 € |
| Pflegegrad 2 | 20 % | 120 € |
| Pflegegrad 3 | 50 % | 300 € |
| Pflegegrad 4 | 80 % | 480 € |
| Pflegegrad 5 | 100 % | 600 € |
Der Tagessatz ist altersabhängig und ab mindestens 20 € abschließbar. 600 € im Monat bei Pflegegrad 5 sind die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung der geförderten Pflegevorsorge.
Was Pflege-Bahr nicht leistet
Damit du weißt, worauf du dich einlässt – bevor du unterschreibst.
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5 Jahre Wartezeit
Vor Ablauf von fünf Jahren gibt es keine Leistung – außer der Pflegebedarf entsteht durch einen Unfall. Wer Pflege-Bahr gleichzeitig mit dem Tarif PflegetagegeldBest abschließt, für den entfällt die Wartezeit; dann sind allerdings Gesundheitsfragen zu beantworten.
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600 € schließen die Lücke nicht
Im Pflegeheim bleiben im Schnitt rund 3.155 € im Monat selbst zu tragen. Pflege-Bahr deckt davon etwa ein Fünftel. Als alleinige Vorsorge reicht es nicht.
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Keine Beitragsbefreiung im Pflegefall
Der Beitrag läuft weiter, auch während du Leistungen beziehst. Viele ungeförderte Tarife stellen dich in dieser Zeit beitragsfrei.
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Nicht für alle möglich
Wer bereits einen Pflegegrad hat oder beantragt hat, kann Pflege-Bahr nicht mehr abschließen. Die Zulage gibt es außerdem nur einmal pro Person.
Hallo, wir sind dein Allianz-Team
Wir sind die Allianz Vertretung Dr. Theobald. Seit Juni 2026 führt Sebastian Rein die Agentur, gemeinsam mit Senior-Partner Dr. Eberhard Theobald und einem Team von sechs Leuten. Wir beraten Familien zur Vorsorge – persönlich, per Telefon oder E-Mail, egal wo du wohnst.
Bei Pflege-Bahr sagen wir dir auch, wann es nicht das Richtige ist. Wer gesund ist und mehr absichern kann, bekommt von uns einen anderen Vorschlag.
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Erreichbar: Mo–Do 8:00–17:30 Uhr · Fr 8:00–15:00 Uhr · sowie nach Vereinbarung
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5,0 von 5 Sternen aus 28 Google-Rezensionen. Alle Bewertungen ansehen
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★★★★★
„Ich bin mit der Beratung bei der Allianz durch Sebastian Rein sehr zufrieden."
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★★★★★
„Sehr kompetente und freundliche Beratung. Absolut empfehlenswert."
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★★★★★
„Top Beratung von Herrn Rein! Kompetent, freundlich und zuverlässig."
Häufige Fragen
Wer bekommt die staatliche Zulage?
Jede Person ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert ist und noch keinen Pflegegrad festgestellt oder beantragt hat. Die Zulage ist unabhängig vom Einkommen und beträgt 5 € im Monat, also 60 € im Jahr. Sie wird nur einmal pro Person gewährt.
Gibt es wirklich keine Gesundheitsprüfung?
Richtig, es gibt keine Gesundheitsfragen. Der Versicherer muss dich annehmen und darf weder Risikozuschläge verlangen noch Leistungen ausschließen. Einzige Bedingung: Es darf noch kein Pflegegrad festgestellt oder beantragt worden sein.
Wie lange ist die Wartezeit?
Fünf Jahre. Entsteht die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall, entfällt die Wartezeit. Sie entfällt außerdem, wenn du Pflege-Bahr gleichzeitig mit dem Tarif PflegetagegeldBest abschließt – dafür sind dann Gesundheitsfragen zu beantworten.
Was kostet Pflege-Bahr?
Mindestens 10 € Eigenbeitrag im Monat, sonst gibt es keine Zulage. Beispiel laut Allianz: Mit 35 Jahren liegt der Gesamtbeitrag bei 21,14 € im Monat – abzüglich der 5 € Zulage zahlst du 16,14 €. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, deshalb ist ein früher Abschluss günstiger.
Reichen 600 € im Monat aus?
Nein. Im Pflegeheim bleiben nach Abzug der gesetzlichen Leistung im Schnitt rund 3.155 € monatlich selbst zu tragen. Pflege-Bahr deckt davon etwa ein Fünftel. Es ist ein geförderter Grundstock, keine Vollabsicherung.
Werde ich im Pflegefall beitragsfrei gestellt?
Nein. Bei Pflege-Bahr läuft der Beitrag auch während des Leistungsbezugs weiter. Viele ungeförderte Pflegetagegeld-Tarife stellen dich in dieser Zeit beitragsfrei – ein Punkt, den man beim Vergleich kennen sollte.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Ja, zum Ende eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten.
Kann ich Pflege-Bahr mit einem normalen Pflegetagegeld kombinieren?
Ja, und das ist oft die sinnvollste Variante: Die Förderung nimmst du mit, die eigentliche Absicherung kommt aus dem ungeförderten Tarif. Bei gleichzeitigem Abschluss mit PflegetagegeldBest entfällt zudem die fünfjährige Wartezeit.
Wie läuft der Abschluss?
Pflege-Bahr lässt sich nicht online abschließen. Du schreibst oder rufst uns an, wir rechnen deinen Beitrag aus und schicken dir ein Angebot. Wenn es passt, unterschreibst du – digital oder auf Papier.
Was passiert mit meinen Daten?
Deine Angaben werden nur zur Angebotserstellung genutzt. Details in der Datenschutzerklärung.
60 € im Jahr, die du sonst liegen lässt
Schreib uns dein Alter, wir rechnen den Beitrag aus und sagen dir ehrlich, ob Pflege-Bahr für dich das Richtige ist.
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